Ab dem heutigen Montag, 25. Januar, sind auch in Nordrhein-Westfalen bei Gottesdiensten medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen (OP- oder FFP2-Masken) auch am Platz zu tragen. Das gilt auch für alle anderen Versammlungen zur Religionsausübung (zum Beispiel Trauerfeiern und Andachten). Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ist auch in die von den Kirchengemeinden der jeweils zuständigen Behörde einmalig vorzulegenden Schutzkonzepte mit aufzunehmen. Sofern ein Schutzkonzept schon vorgelegt wurde, ist ein entsprechender Passus zu ergänzen.